Heimische Raubfische
   
  Raubfisch-Angelsport
  Gewässer
 

Gewässertips ! 

Niedersonthofener See bei Waltenhofen/Allgäu

Gefischt werden kann in der Zeit vom 15. Mai bis 3. Oktober. 
Angelkarten werden nur unter Vorlage eines gültigen Staatl. Fischereischeines ausgegeben. 
Die Preise hierfür betragen für die Tageskarte 11,- € und für die Wochenkarte 52,- €.
Folgende Fischarten sind im Niedersonthofener See heimisch:
Hechte, Zander, Waller, Aale, Barsche, Karpfen


Ausgabestellen von Angelkarten: 
» Gästeinformation Waltenhofen 
Tel. 0 83 03 - 79 29 

» Insel-Camping in Memhölz 
Tel. 0 83 79 - 8 81


» Campingplatz Zeh am See in Niedersonthofen

mit Bootsverleih 12 Euro pro Tag 
Tel. 0 83 79 - 70 77



Der Rottachsee bei Kempten/Allgäu

Fischereiverein Sulzberg Oy-Mittelberg e.V.

www.fischereiverein-rottachsee.de 

Preise 2007 für Erlaubniskarten Rottachsee 

Angelzeit mit Tageskarte 15.Mai – 31.Oktober

Tageskarten:

Erwachsene 
ohne Gästekarte 11,00 €

mit Gästekarte 9,00 €

Einheimische 
(wohnhaft in den Gemeinden Oy-Mittelberg, Wertach und Sulzberg) 9,00 € 
Jugendliche 
bis 16 Jahre 6,00 €

Wochenkarten 
(7 Tage am Stück)
 

Erwachsene 
ohne Gästekarte 55,00 €

mit Gästekarte 50,00 €
Jugendliche 
bis 16 Jahre 27,00 €

Verkaufsstellen:

Verkehrsamt Oy, Verkehrsamt Sulzberg, 

Josef Höllisch Rottachstrasse 1 87477 Moosbach
Martin Kinzelmann Stich 3 87466 Oy-Mittelberg

Bootverleih 
Pro Tag 15,00 €

Josef Höllisch
Rottachstr. 1
87477 Moosbach 
Mo bis So 6:30-7:30 Tel. 08376/1378 



Der Alpsee bei Immenstadt

Ob am Ufer oder auf einem Boot am Alpsee zu fischen
ist ein ganz besonderes Erlebnis. 

Das Fischen ist zwischen 1. Mai und 30. November 
möglich. Alles was Sie dazu benötigen ist ein gültiger
Jahresfischereischein. Eine Tagesskarte kostet 7,- Euro.

Das Fischen am Westufer ist verboten. Hier gilt aus 
Umwelt- und Vogelschutzgründen ein totales Fischerei-
verbot.

Als Inhaber von einem Tagesfischerei - Erlaubnisschein ohne Bootserlaubnis dürfen nur vom Ufer aus fischen. 

Es dürfen maximal zwei Angelruten verwendet werden. Bei Handangeln ist die Hakenzahl auf drei Stück pro Angel begrenzt. Bei der Hegene sind fünf Haken (Anbissstellen) erlaubt, allerdings darf bei Verwendung einer Hegene kein
weiteres Fanggerät Handangel, Ködersenke usw. benutzt werden. Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist verboten. 
Bei Verwendung von toten Köderfischen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Fische aus dem großen Alpsee verwendet werden dürfen (weitere Köderangeln sind nicht gestattet). Weißfische dürfen nicht mehr  zurückgesetzt werden, sondern müssen mitgenommen werden. Weitere Infos erteilt Ihnen: Gästeinformation Bühl a. Alpsee, Seestraße 5, 87509 Immenstadt i. Allgäu, 08323/914178, FAX 08323/8996, E-Mail: info@immenstadt.de


Der Grüntensee bei Wertach

 

 
Ein 1962 entstandener Wertach-Stausee mit 134 ha, inmitten einer idyllischen Allgäuer Landschaft. Weit und breit der einzige See, in dem Forelle als Hauptfisch vorkommt. Der See wird jedes Jahr gut besetzt, genug, daß Sie mit ziemlicher Sicherheit "Ihre Forelle" fangen. Daneben haben Sie die Chance, ein Exemplar des zweiten Hauptfisches zu fangen. Nicht von ungefähr wurde der Grüntensee schon im Jahr 1983 in einer Sendung des Bayerischen Fernsehens als eines der besten Zandergewässer Bayerns vorgestellt. Zwischenzeitlich hat sich der Bestand so verdichtet, daß kapitale Zanderfänge an der Tagesordnung sind. Hier sind die Spezialisten gefordert!

Auch die Freunde des Friedfischangelns kommen auf ihre Kosten. Kapitale Karpfen und Schleien, Rotaugen, Döbel und Nasen bieten eine interessante Fischwaid. Großwüchsige Barsche bis 1 kg sorgen für interessante Abwechslung beim Angeln.

Besonders aussichtsreich ist das Angeln vom Boot. An unserer Fischerhütte beim Campingplatz Grüntensee sind einige Leihboote vorhanden. Auch Köderfische gibt es hier und natürlich eine fachkundige Beratung, wo die besten Fangplätze liegen.

Damit Ihre Familie nicht zu kurz kommt, halten wir für Sie unsere spezielle Ferienkarte bereit, mit der Sie innerhalb von zwei Wochen sieben Tage nach Ihrer Wahl angeln können.

Wir laden Sie herzlich ein und wünschen Ihnen "Petri Heil" am Grüntensee,

Grüntenseebewirtschaftung: Fischereigilde Grüntensee e. V. - 87497 Wertach

Fangsaison:

1. Mai bis 31. Oktober

Fangbeschränkungen:

Täglich dürfen drei Edelfische (Forelle, Zander und Äsche) gefangen werden, es darf mit zwei Ruten geangelt werden, anfüttern ist nicht zulässig, keine Köderbeschränkung.

 Angelerlaubnisscheine können nur bei Vorlage des staatlichen Fischereischeines ausgegeben werden! (Mit Jahresschein)

Erlaubnisschein-Preise:

 

 Walchensee

Saison: 01. März bis 30. September 

Fischarten: Renke, Seeforelle, Hecht, Barsch, Saibling, Aalrutte 

Fischereiverein: Fischereigenossenschaft Walchensee 

Preise: Tageskarte 8€; Wochenkarte 30 €; Monatskarte 107 €; Jahreskarte 250 € 

Kartenausgabe: 
- H.Edlinger "Angelbedarf Edlinger", 82432 Walchensee,Seestraße 15, 08858-422 
- K. Asenstorfer, 82432 Urfeld, Urfeld 27, 08851-363 
- M. Sonnleitner "Zum-Isarfischer",83646 Bad Tölz,Lengrieser Str. 24, 08041-7979075 
- H.P. Randelzhofer,82467 Garmisch-P., Ludwigstr. 90, 08821-4457 
- R. Rasp "Angel & Ködermarkt", 80336 München, Hermann-Lingstr. 11, 089-532480 
- K. Pillmayer "Müller Angelgeräte", 87600 Kaufbeuren, Salzstr. 22, 08341-73371 
- C. Etzel "Angelgeräte Etzel", 82383 Hohenpeissenberg, Hauptstr. 68c, 08805-955027 

Leihboote: 
- H. Edlinger, Walchensee, Tel. 08858-422 Dienstag Ruhetag, 10€/Tag 
- Asensdorfer, Urfeld, Tel. 08851-363, Freitag Ruhetag, 12@/Tag; Mi. Ruhetag 
- Hotel Einsiedl, Tel. 08858-9010, Dienstag Ruhetag, 16€/Tag, 10€bis 13 Uhr 
- Gasthaus Edeltraut, Walchensee, Tel. 08858-262, 10 €/Tag 
- Hotel Schwaigerhof, Walchensee, Tel. 08858-92020 

Slipmöglichkeiten: Obernacher Bucht bei Einsiedl; Walchensee Bucht; Urfeld; Niedernacher Bucht 

Wichtig: 
Tagesfang von 10 Stück Saiblinge, 5 Stück Renken. 
März und April darf auf Rutte bis 23 Uhr gefischt werden. 

Der Hecht hat kein Schonmaß und keine Schonzeit! 


Sonstige Fischereivorschriften: 
Es sind 2 Handangeln mit jeweils maximal 3 Nymphen je Hegene erlaubt, oder wahlweise eine Handangel mit maximal 5 Nymphen an der Hegene. 
Alle künstlichen Köder sind zugelassen. 
Es sind sämtliche Köderfischsysteme zugelassen. 
Beim Angeln mit natürlichen Ködern ist je Handangel eine Anbissstelle erlaubt. Diese darf lediglich mit einem Einfachhaken ausgestattet sein. 
Beim Schleppangeln sind 2 Anbissstellen zugelassen. 
Die Verwendung lebender Köderfische ist verboten. 
In den Monaten Mai bis September ist das Angel von 1 Stunde vor Sonnenaufgang, bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. 
Im März und April ist das Angeln auf Aalrutte bis 23.00 Uhr erlaubt. 
Der Einsatz von Echoloten wird geduldet. 
In den Mündungsbereichen von natürlichen Zuflüssen ist das Angeln untersagt. 
Es darf vom Boot und von sämtlichen, vom Ufer aus frei zugänglichen Bereichen geangelt werden.

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