Gewässertips !
Niedersonthofener See bei Waltenhofen/Allgäu
Gefischt werden kann in der Zeit vom 15. Mai bis 3. Oktober.
Angelkarten werden nur unter Vorlage eines gültigen Staatl. Fischereischeines ausgegeben.
Die Preise hierfür betragen für die Tageskarte 11,- € und für die Wochenkarte 52,- €.
Folgende Fischarten sind im Niedersonthofener See heimisch:
Hechte, Zander, Waller, Aale, Barsche, Karpfen
Ausgabestellen von Angelkarten:
» Gästeinformation Waltenhofen
Tel. 0 83 03 - 79 29
» Insel-Camping in Memhölz
Tel. 0 83 79 - 8 81
» Campingplatz Zeh am See in Niedersonthofen
mit Bootsverleih 12 Euro pro Tag
Tel. 0 83 79 - 70 77

Der Rottachsee bei Kempten/Allgäu
Fischereiverein Sulzberg Oy-Mittelberg e.V.
www.fischereiverein-rottachsee.de
Preise 2007 für Erlaubniskarten Rottachsee
Angelzeit mit Tageskarte 15.Mai – 31.Oktober
Tageskarten:
Erwachsene
ohne Gästekarte 11,00 €
mit Gästekarte 9,00 €
Einheimische
(wohnhaft in den Gemeinden Oy-Mittelberg, Wertach und Sulzberg) 9,00 €
Jugendliche
bis 16 Jahre 6,00 €
Wochenkarten
(7 Tage am Stück)
Erwachsene
ohne Gästekarte 55,00 €
mit Gästekarte 50,00 €
Jugendliche
bis 16 Jahre 27,00 €
Verkaufsstellen:
Verkehrsamt Oy, Verkehrsamt Sulzberg,
Josef Höllisch Rottachstrasse 1 87477 Moosbach
Martin Kinzelmann Stich 3 87466 Oy-Mittelberg
Bootverleih
Pro Tag 15,00 €
Josef Höllisch
Rottachstr. 1
87477 Moosbach
Mo bis So 6:30-7:30 Tel. 08376/1378

Der Alpsee bei Immenstadt
Ob am Ufer oder auf einem Boot am Alpsee zu fischen
ist ein ganz besonderes Erlebnis.
Das Fischen ist zwischen 1. Mai und 30. November
möglich. Alles was Sie dazu benötigen ist ein gültiger
Jahresfischereischein. Eine Tagesskarte kostet 7,- Euro.
Das Fischen am Westufer ist verboten. Hier gilt aus
Umwelt- und Vogelschutzgründen ein totales Fischerei-
verbot.
Als Inhaber von einem Tagesfischerei - Erlaubnisschein ohne Bootserlaubnis dürfen nur vom Ufer aus fischen.
Es dürfen maximal zwei Angelruten verwendet werden. Bei Handangeln ist die Hakenzahl auf drei Stück pro Angel begrenzt. Bei der Hegene sind fünf Haken (Anbissstellen) erlaubt, allerdings darf bei Verwendung einer Hegene kein
weiteres Fanggerät Handangel, Ködersenke usw. benutzt werden. Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist verboten.
Bei Verwendung von toten Köderfischen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Fische aus dem großen Alpsee verwendet werden dürfen (weitere Köderangeln sind nicht gestattet). Weißfische dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden, sondern müssen mitgenommen werden. Weitere Infos erteilt Ihnen: Gästeinformation Bühl a. Alpsee, Seestraße 5, 87509 Immenstadt i. Allgäu, 08323/914178, FAX 08323/8996, E-Mail: info@immenstadt.de

Der Grüntensee bei Wertach
Ein 1962 entstandener Wertach-Stausee mit 134 ha, inmitten einer idyllischen Allgäuer Landschaft. Weit und breit der einzige See, in dem Forelle als Hauptfisch vorkommt. Der See wird jedes Jahr gut besetzt, genug, daß Sie mit ziemlicher Sicherheit "Ihre Forelle" fangen. Daneben haben Sie die Chance, ein Exemplar des zweiten Hauptfisches zu fangen. Nicht von ungefähr wurde der Grüntensee schon im Jahr 1983 in einer Sendung des Bayerischen Fernsehens als eines der besten Zandergewässer Bayerns vorgestellt. Zwischenzeitlich hat sich der Bestand so verdichtet, daß kapitale Zanderfänge an der Tagesordnung sind. Hier sind die Spezialisten gefordert!
Auch die Freunde des Friedfischangelns kommen auf ihre Kosten. Kapitale Karpfen und Schleien, Rotaugen, Döbel und Nasen bieten eine interessante Fischwaid. Großwüchsige Barsche bis 1 kg sorgen für interessante Abwechslung beim Angeln.
Besonders aussichtsreich ist das Angeln vom Boot. An unserer Fischerhütte beim Campingplatz Grüntensee sind einige Leihboote vorhanden. Auch Köderfische gibt es hier und natürlich eine fachkundige Beratung, wo die besten Fangplätze liegen.
Damit Ihre Familie nicht zu kurz kommt, halten wir für Sie unsere spezielle Ferienkarte bereit, mit der Sie innerhalb von zwei Wochen sieben Tage nach Ihrer Wahl angeln können.
Wir laden Sie herzlich ein und wünschen Ihnen "Petri Heil" am Grüntensee,
Grüntenseebewirtschaftung: Fischereigilde Grüntensee e. V. - 87497 Wertach
Fangsaison:
1. Mai bis 31. Oktober
Fangbeschränkungen:
Täglich dürfen drei Edelfische (Forelle, Zander und Äsche) gefangen werden, es darf mit zwei Ruten geangelt werden, anfüttern ist nicht zulässig, keine Köderbeschränkung.
Angelerlaubnisscheine können nur bei Vorlage des staatlichen Fischereischeines ausgegeben werden! (Mit Jahresschein)
Erlaubnisschein-Preise:
Walchensee
Saison: 01. März bis 30. September
Fischarten: Renke, Seeforelle, Hecht, Barsch, Saibling, Aalrutte
Fischereiverein: Fischereigenossenschaft Walchensee
Preise: Tageskarte 8€; Wochenkarte 30 €; Monatskarte 107 €; Jahreskarte 250 €
Kartenausgabe:
- H.Edlinger "Angelbedarf Edlinger", 82432 Walchensee,Seestraße 15, 08858-422
- K. Asenstorfer, 82432 Urfeld, Urfeld 27, 08851-363
- M. Sonnleitner "Zum-Isarfischer",83646 Bad Tölz,Lengrieser Str. 24, 08041-7979075
- H.P. Randelzhofer,82467 Garmisch-P., Ludwigstr. 90, 08821-4457
- R. Rasp "Angel & Ködermarkt", 80336 München, Hermann-Lingstr. 11, 089-532480
- K. Pillmayer "Müller Angelgeräte", 87600 Kaufbeuren, Salzstr. 22, 08341-73371
- C. Etzel "Angelgeräte Etzel", 82383 Hohenpeissenberg, Hauptstr. 68c, 08805-955027
Leihboote:
- H. Edlinger, Walchensee, Tel. 08858-422 Dienstag Ruhetag, 10€/Tag
- Asensdorfer, Urfeld, Tel. 08851-363, Freitag Ruhetag, 12@/Tag; Mi. Ruhetag
- Hotel Einsiedl, Tel. 08858-9010, Dienstag Ruhetag, 16€/Tag, 10€bis 13 Uhr
- Gasthaus Edeltraut, Walchensee, Tel. 08858-262, 10 €/Tag
- Hotel Schwaigerhof, Walchensee, Tel. 08858-92020
Slipmöglichkeiten: Obernacher Bucht bei Einsiedl; Walchensee Bucht; Urfeld; Niedernacher Bucht
Wichtig:
Tagesfang von 10 Stück Saiblinge, 5 Stück Renken.
März und April darf auf Rutte bis 23 Uhr gefischt werden.
Der Hecht hat kein Schonmaß und keine Schonzeit!
Sonstige Fischereivorschriften:
Es sind 2 Handangeln mit jeweils maximal 3 Nymphen je Hegene erlaubt, oder wahlweise eine Handangel mit maximal 5 Nymphen an der Hegene.
Alle künstlichen Köder sind zugelassen.
Es sind sämtliche Köderfischsysteme zugelassen.
Beim Angeln mit natürlichen Ködern ist je Handangel eine Anbissstelle erlaubt. Diese darf lediglich mit einem Einfachhaken ausgestattet sein.
Beim Schleppangeln sind 2 Anbissstellen zugelassen.
Die Verwendung lebender Köderfische ist verboten.
In den Monaten Mai bis September ist das Angel von 1 Stunde vor Sonnenaufgang, bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.
Im März und April ist das Angeln auf Aalrutte bis 23.00 Uhr erlaubt.
Der Einsatz von Echoloten wird geduldet.
In den Mündungsbereichen von natürlichen Zuflüssen ist das Angeln untersagt.
Es darf vom Boot und von sämtlichen, vom Ufer aus frei zugänglichen Bereichen geangelt werden.

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